Bürgerinitiative „Wurzacher Becken” beauftragt Rechtsgutachten zu den geplanten Windkraftanlagen im und am Wurzacher Becken
Bad Wurzach – Vor ca. zwei Wochen hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Teilregionalplan Energie vorgestellt. Darin sind die Vorranggebiete regionalbedeutsamer Windenergieanlagen (WEA) im Entwurfsstand dargestellt. Ab Ende 2025 dürfen dann nur in diesen Vorranggebieten WEA erstellt werden oder in sogenannten Konzentrationszonen, die von den einzelnen Gemeinden festgelegt werden können.