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Heike Scharfe ist seit 2019 geschäftsführende Vorständin des Tagesmütter und Elternvereins Biberach.

Erzieherinnen und Erzieher fehlen in fast allen Kindergärten und Kinderkrippen. Wer sein Kind von einer privaten Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchte, will sicher sein, dass sie gut ausgebildet wurde. Wie qualifiziert man sich dafür?

In Baden-Württemberg qualifiziert man sich in einem 300 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs. Tageselternvereine und andere Bildungsträger, wie zum Beispiel Volkshochschulen oder Familienbildungsstätten, bieten Qualifizierungskurse für Kindertagespflege an. In Biberach wurde 2001 der Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. gegründet. Er berät in der Freiburger Str.35.

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Die Qualifizierungskurse sind für Mitglieder im Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. kostenlos, abgesehen von 20 Euro Anmeldegebühr vor Beginn des tätigkeitsvorbereitenden Kurses. Die Qualifizierung erfolgt in zwei Schritten: Da ist zunächst der tätigkeitsvorbereitende Kurs (TV Kurs) für alle an der Kindertagespflege interessierten Personen verpflichtend zu absolvieren. Er umfasst 50 Unterrichtseinheiten und ist die Grundlage für die Pflegeerlaubnis. Notwendig sind zudem ein polizeiliches Führungszeugnis von allen über 18jährigen im Haushalt lebenden Personen, ein Hausbesuch durch das Jugendamt, eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hausarzt von allen über 14jährigen im Haushalt lebenden Personen. Zudem ist nachzuweisen eine Masernimpfung für die Betreuungsperson ab Jahrgang 1970. Diese Erlaubnis wird vom Kreisjugendamt ausgestellt und berechtigt zur öffentlich geförderten Betreuung von Tageskindern. Vor der Aufnahme eines Tageskindes ist die Hospitation bei einer erfahrenen Tagespflegeperson geplant.

Der sich anschließende tätigkeitsbegleitende Kurs (TB Kurs) wird parallel zur Betreuung praxisbegleitend absolviert. Er umfasst weitere 250 Unterrichtseinheiten. Personen mit einer pädagogischen Ausbildung nach §7 KitaG Absatz 1-9 gelten als umfassend qualifiziert und benötigen keine weiteren Qualifizierungskurse. Tagesmütter sind selbstständig und sozialversicherungspflichtig tätig. Der Verdienst beläuft sich pro Kind und Stunde auf 7,50 Euro, und die Eltern werden vom Sozialamt bezuschusst.

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BLIX sprach mit Heike Scharfe (54 Jahre), seit 2019 geschäftsführende Vorständin des Tagesmütter und Elternvereins Biberach. Sie hat zwei erwachsene Kinder und war selbst schon als Tagesmutter tätig. Auf die Frage, wer sich für die Qualifizierungskurse interessiert, erklärt sie: „Das sind vor allem Mütter. Viele betreuen ihre eigenen Kinder zu Hause. Sie dürfen bis zu zehn Kinder angemeldet haben, aber nur fünf gleichzeitig betreuen.“ Immer wieder komme es vor, dass sich Mütter, die für ihre Kinder keine Betreuung finden, entschließen, selbst Tagesmutter zu werden, berichtet Heike Scharfe.

Autorin: Andrea Reck



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