Meersburg – Was die Geschichte Oberschwabens anbelangt, ist Elmar L. Kuhn Experte. Insbesondere mit dem Bauernkrieg (1524/25) hat sich der langjährige Kulturamtsleiter und Archivar im Bodenseekreis besonders intensiv beschäftigt und tut dies immer noch. Nicht umsonst hat der 79-Jährige im März beim dreitägigen Symposium zum Bauernkrieg in der Bauernschule in Bad Waldsee ein Eingangsreferat gehalten. Sein Thema: „Bauernkrieg in Oberschwaben. Organisation, Ziele und Akteure“. Veranstalter der Wissenschaftskonferenz war die „Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur“ (GO) zu deren Gründungsmitgliedern Kuhn gehört. Für seine wissenschaftlichen Verdienste verlieh ihm die Pädagogische Hochschule in Weingarten 2005 die Ehrendoktorwürde. Was ihn nicht davon abhält, seinen Vortrag in Waldsee mit einer scharfen Kritik an die Adresse Weingartens zu beenden. Sein Verdikt zielt auf die Pläne und den Beschluss Weingartens, den „Weingartener Vertrag“ (April 1525) anlässlich „500 Jahre Bauernkrieg“ mit einem Denkmal zu würdigen, das der Historiker schlicht „diffamierend“ nennt. Starker Tobak! Elmar L. Kuhn erklärt BLIX seine Empörung.
Herr Kuhn, welche historische Bedeutung hat der Bauernkrieg, der vor rund 500 Jahren besonders heftig in Oberschwaben tobte und im nächsten Jahr mit einer Großen Landesausstellung in Bad Schussenried gewürdigt wird?
Der Bauernkrieg war die größte Massenbewegung der deutschen Geschichte. In Memmingen beschlossen die Vertreter der oberschwäbischen Bauern in einer Art verfassungsgebenden Versammlung die ‚Zwölf Artikel‘ und die ‚Bundesordnung‘. Hier wurden die Grundprinzipien politischer Gemeinwesen formuliert: Freiheit, Gerechtigkeit, Wahl, Selbst- bzw. Mitbestimmung und begründet im ‚göttlichen Recht‘. Die Flugschriften kursierten im ganzen Reich und dienten über Oberschwaben hinaus den Bauern in Thüringen, im Elsaß, im Schwarzwald, in Franken und der Ostschweiz als Programm.
Und welche Bedeutung kommt in diesem blutigen Konflikt dem Weingartener Friedensvertrag zu, der am 22. April 1525 zwischen den Bauern und dem Heerführer des Schwäbischen Bundes geschlossen wurde?
In der Karwoche 1525 bestand bei Weingarten eine Pattsituation zwischen dem Heer der Herrschaften, des ‚Schwäbischen Bundes‘ und dem zahlenmäßig überlegenen Heer der Bauern. Der Feldherr des Bundesheeres, Truchsess Georg von Waldburg, der ‚Bauernjörg‘, zögerte mit einem Angriff, weil er sich des Sieges nicht sicher war, und bei einer Niederlage in ganz Süddeutschland den Bauern kein Heer mehr gegenüberstand. Die Bauern waren zwar zahlenmäßig überlegen, in ihren Reihen standen auch viele Landsknechte, aber das Bauernheer verfügte über keine erfahrene militärische Führer und keine Kavallerie. Die Führer der Bauern, zwei Niederadlige, ein Müller, etliche lokale Amtleute und Großbauern, allesamt ländliche Honoratioren, wiederum wollten ihre erreichte soziale Stellung nicht gefährden und erklärten sich zu Verhandlungen bereit. So kam es schließlich zum Abschluss des ‚Weingartner Vertrags‘. Die Bauern mussten zwar ihre Waffen niederlegen, ihr Bündnis auflösen und ihre Abgaben weiter bezahlen, blieben aber, ein absoluter Sonderfall im Bauernkrieg, von allen Strafen und allem Schadenersatz verschont und behielten alle ihre sozialen Stellungen. Zur zugesagten Prüfung ihrer Beschwerden kam es allerdings nie. So gaben die Seebauern im südlichen Oberschwaben ihre Ziele kampflos auf, hatten aber auch keinerlei Strafen aufgrund ihres Aufstandes zu erdulden. Der ‚Bauernjörg‘ konnte aber nun mit seinem Heer nacheinander all die Bauernhaufen in Württemberg, Franken und im Allgäu besiegen mit der Folge drakonischer Strafmaßnahmen für die dortigen Bauern.
Für Oberschwaben hatte der Weingartener Vertrag die Funktion eines ‚Stabilitätspaktes‘ zwischen Herrschaften und wohlhabenden Lehensbauern, der die bestehenden Feudalstrukturen bis ins frühe 19. Jahrhundert sicherte. In einigen Territorien kam es zu Verbesserungen des Rechtsstatusses der Untertanen.
Sie waren 1996 Gründungsmitglied der Gesellschaft Oberschwaben (GO), waren von 1996 bis 2009 deren Geschäftsführer, 2010-2014 Vorsitzender und waren bis zu Ihrer Pensionierung 2009 Leiter des Kulturamts im Bodenseekreis. Sie gelten als Experte der Geschichte Oberschwabens und speziell auch des Bauernkrieges. Während eines Symposiums zum Bauernkrieg kürzlich in Bad Waldsee haben Sie in Ihrem Vortrag das geplante Denkmal in Weingarten scharf kritisiert. Es geht um den Weingartener Friedensvertrag, woran die Stadt mit einem Denkmal erinnern will. Ein löbliches Vorhaben, was kritisieren Sie?
Bis ins 19. Jahrhundert sprachen Historiker dem Bauernkrieg seine Legitimität ab. Nach Ranke trafen sich ‚Hass und Rachsucht‘ mit dem ‚Fanatismus der schwärmerischen Lehre‘. Seither bemühen sich Historiker, den Bauernkrieg als legitimen Aufstand gegen ungerechte Unterdrückung und Kampf um Anerkennung von Menschenwürde und Menschenrechte zu würdigen. Der Weingartener Vertrag ist bei aller erfreulichen Folgen für die südoberschwäbischen Bauern ein Siegerdiktat des ‚Bauernjörgs‘. Gleich zu Anfang des Vertrags wird den Bauern vorgehalten, sie hätten mit ihrem Aufstand gegen Grundgesetze des Reiches, die ‚Goldene Bulle‘ und den Landfrieden verstoßen, sie seien folglich Hochverräter und Landfriedensbrecher. In einem solchen Siegerdiktat ist kein Zitat mit einer positiven Würdigung des bäuerlichen Aufstandes zu erwarten. Das vom Künstler vorgeschlagene Zitat, das der Weingartner Stadtrat billigte, erinnert fatal an die preußische Aufforderung ‚Ruhe ist die erste Bürgerpflicht‘. Das ist das Interesse jeglicher Obrigkeit, aber kein Grundprinzip einer demokratischen Gesellschaft. Es bedarf bisweilen der ‚Unruhe‘, um ungerechte Zustände zu ändern. Auch BLIX muss manchmal ‚Unruhe‘ stiften.
Ein Denk-mal hat die Aufgabe zu präsentieren, was an aktueller Botschaft in einem historischen Vorgang steckt. Ruhe als erste Bürgerpflicht ist die falsche Botschaft in einer Demokratie, die auf die Wachsamkeit ihrer Bürger und gegebenenfalls deren Engagement angewiesen ist. Die Stadt Weingarten diffamiert mit ihrer Denkmalplanung im Nachhinein die bäuerliche ‚Unruhe‘ als illegitim.
Der Gemeinderat hat sich auf der Basis der Empfehlung der Jury für den Entwurf des Vorarlberger Künstlers Marbod Fritsch entschieden. Als ehemaliger Amtsleiter sind Sie mit der Kommunalpolitik vertraut. Halten Sie es für möglich, dass der Gemeinderat seine Entscheidung revidiert? Bis zum Jubiläum bleibt nur noch ein Jahr.
Man sollte nicht ausschließen, dass selbst ein Stadtrat Beschlüsse, deren Relevanz er vielleicht nicht erkannt hat, revidiert. Möglicherweise könnte er durch die ‚Unruhe‘, die durch eine bessere Information der Öffentlichkeit erzeugt wird, motiviert werden.
Denkmäler sind immer ein schwieriges Unterfangen. Sie sollen an die Historie erinnern und in der Betrachtung den aktuellen Wissensstand und Zeitgeist widerspiegeln. Denkmäler sind Botschafter, wenn sie funktionieren. Welche zentrale Botschaft sollte in einem Denkmal zum Bauernkrieg zum Ausdruck kommen?
Die verschiedenen Möglichkeiten eines Bauernkriegsdenkmals und ihre Realisierungen dokumentieren Prof. Rolf Kießling 2000 in dem Band ‚Der Bauernkrieg in Oberschwaben‘ und Prof. Hans Ulrich Rudolf in seinem Beitrag im ‚Oberland‘. Das eindrucksvollste Denkmal steht sicher in Leipheim, allerdings erinnert es an die erste große Niederlage der Bauern. Laut Inschrift ‚wird dieser Versuch für das, was heute selbstverständlich in unserem Grundgesetz steht, zum Fanal, es wird aus der großen Idee ein großes Sterben‘.
Allgemeine Botschaft eines Denkmals könnte sein: Dass es im Kampf um menschenwürdige Existenz und ihren Erhalt immer des tätigen Einsatzes der Bürger, eben der ‚Unruhe‘ und nicht des Bürgers Schlaf bedarf.
Sie halten den auserkorenen Entwurf mit einem Zitat aus dem Friedensvertrag für irreführend, weil die Botschaft falsch sei. Haben Sie eine Alternative?
Die Frage ist, ob ein Denkmal speziell zur Erinnerung an den Weingartner Vertrag wünschenswert ist. Was kann man aus ihm lernen? Dass man in gehobener Stellung sorgsam abwägt, ob man ein Risiko eingeht? Besser hielte ich ein Denkmal zur Erinnerung an den oberschwäbischen Bauernkrieg allgemein. Ein einfaches Denkmal könnte sein: Ein Findling wie ihn Ex-Landrat Münch an der B 18 aufstellen ließ und wie er in Rappertsweiler oberhalb der Argen steht mit der Aufschrift eventuell wie in Rappertsweiler: ‚Wir wollen nichts als die göttliche Gerechtigkeit‘, eventuell ergänzt: ‚für den Reichen wie den Armen‘. Das göttliche Recht beziehungsweise die göttliche Gerechtigkeit war die Grundforderung der Bauern. Das ist heute kaum verständlich. Es meint für damals, dass alles Recht zu messen ist am Evangelium, für heute wäre es zu übersetzen, alle rechtlichen Regelungen, alle menschlichen Existenzbedingungen müssen Grundwerten entsprechen, müssen menschenwürdig sein. Da muss man noch überlegen, wie das zu vermitteln ist.
Neben dem Findling steht eine Fahnenstange mit der Fahne der oberschwäbischen Bauern: ein weiß-rotes Andreaskreuz über ein rotweißes Feld. Diese Fahne verdiente ohnehin öfters in Oberschwaben gezeigt zu werden. Es ist das einzige heraldische Symbol für Oberschwaben und steht für dessen Freiheitsgeschichte.
Was werden Sie tun?
Schaun wir mal. Auf jeden Fall werde ich bei der nächsten Mitgliederversammlung der Gesellschaft Oberschwaben den Antrag einbringen, der Vorstand möge eine Stellungnahme abgeben.
Autor: Roland Reck