Wie heißen wir nach der Hochzeit? Ab Mai kann laut liberalisiertem Namensrecht auch ein aus den Familiennamen beider Ehegatten gebildeter Doppelname als Ehename bestimmt werden.
Bei der Eheschließung in Deutschland kann direkt bei der standesamtlichen Trauung ein Ehename bestimmt werden. Der Ehename ist dann in der Heiratsurkunde aufgeführt. Bestimmen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, behält jeder Ehegatte seinen bisherigen Familiennamen.
„Bei einer Eheschließung im Ausland ist,“ wie das Auswärtige Amt mitteilt, „diese Möglichkeit der Ehenamensbestimmung oft nicht gegeben, da die ausländischen Vorschriften – wie etwa in den meisten US-Bundesstaaten – keine vergleichbaren Regelungen kennen. Folglich hat der deutsche Ehegatte für den deutschen Rechtsbereich den Familiennamen beibehalten, den er bereits vor der Eheschließung geführt hat (getrennte Namensführung). Dies gilt auch dann, wenn der deutsche Ehegatte im täglichen Leben bereits den Familiennamen des anderen Ehegatten nutzt.“ Allerdings kann man gemäß deutschem Namensrecht nachträglich eine Erklärung über die Namensführung in der Ehe abgeben, um auf diese Weise den gewünschten Namen zu erhalten, etwa einen gemeinsamen Familiennamen). Solange die Ehe besteht, kann diese Erklärung jederzeit abgegeben werden ist aber unwiderruflich. In Deutschland kann derzeit nur der Familienname oder der Geburtsname eines Ehegatten als Ehename bestimmt werden. Zusätzlich kann jedoch der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen vorherigen Namen dem Ehenamen mit einem Bindestrich voranstellen oder anfügen.
Wenn man vorher schon einen Doppelname hatte?
Es ist zwar möglich, den Doppelnamen, den man bei der Geburt bekommen oder durch eine vorherige Eheschließung erworben hat, weiterhin zu behalten, doch an diesen Namen kann nicht zusätzlich der Nachname des anderen Ehepartners angehängt werden. Durch diese Regelung soll die Bildung von Namensketten verhindert werden. Ebenfalls ist es nicht möglich, dass nur ein Glied des Doppelnamens zum Ehenamen wird.
Wenn sich Eltern sich bei der Eheschließung dazu entschlossen haben, ihren eigenen Geburtsnamen beizubehalten, müssen sie im Laufe eines Monats nach der Geburt ihres Kindes bestimmen, welchen Nachnamen das Kind führen soll. Kinder, die in eine Ehe mit eingebracht werden, nehmen hingegen nicht automatisch den Ehenamen an. Denn natürlich muss der andere Elternteil einer etwaigen Namensänderung zustimmen. Zudem hat auch das Kind ein Mitbestimmungsrecht, was den eigenen Familiennamen angeht.
So sieht es derzeit aus, aber das strenge deutsche Namensrecht wird liberalisiert. Künftig haben Eheleute mehr Optionen bei der Wahl eines Nachnamens. Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Im April 2024 hat der Bundestag mit großer Mehrheit für eine Reform des Namensrechts gestimmt, das besser zu den „vielfältigen Lebensrealitäten“ von Paaren und Familien mit Kindern passen soll. Das Gesetz soll am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Wenn etwa Frau Müller und Herr Meier heiraten, sollen sie einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen können, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt (Müller-Meier oder Meier-Müller – mit und ohne Bindestrich). Kinder der Eheleute sollen diesen Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten. Eltern sollen ihren Kindern im Übrigen auch dann einen Doppelnamen erteilen können, wenn sie selbst keinen führen – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Ehe- oder Geburtsdoppelname dürfen aus maximal zwei Namen neu gebildet werden.
Autorin: Andrea Reck