Baden-Württemberg – Es gibt über 5600 Privatschulen in Deutschland. Jeder neunte Schüler besucht im Schnitt eine private Schule. Und der Trend wächst. In Baden-Württemberg sind es über zehn Prozent. Sind sie besser als staatliche Schulen?
Öffentliche Schulen platzen oft aus allen Nähten. Es mangelt an Lehrerinnen und Lehrern. Privatschulen hingegen werben mit kleinen Klassen und genügend Lehrpersonal, Stundenausfälle sind selten. Privatschulen bieten unterschiedliche pädagogische Konzepte und alternative Förderungsmöglichkeiten. An manchen Privatschulen wird regelmäßiges Engagement der Eltern erwartet, doch in erster Linie schrecken viele Eltern die anfallenden Kosten ab. Es gibt allerdings auch Privatschulen, für die nicht bezahlt werden muss: meist sind sie konfessionell ausgerichtet. Manche Schulen, insbesondere mit Internatsbetrieb, verlangen mehrere tausend Euro pro Monat. Solche Eliteschulen wie etwa die Schule Schloss Salem haben oft hohe Leistungsansprüche an ihre Schüler aber auch individuelle Fördermöglichkeiten.
Wie sieht es in Baden-Württemberg aus? 15,5 Prozent der Schulen in Baden-Württemberg sind Privatschulen, 1.129 an der Zahl. 10,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen eine private Schule, das sind rund 159.000 Kinder und Jugendliche. Privatschulen gibt es in verschiedenen allgemeinbildenden und beruflichen Schularten. Im Zuständigkeitsbereich des Schulamts Biberach beispielsweise befinden sich 30 private Schulen unterschiedlicher Träger.
Wer garantiert die Qualität?
Nur staatlich anerkannte Schulen dürfen eigene Abschlussprüfungen erstellen und durchführen. Schüler einer staatlich anerkannten Schule müssen ihren Abschluss also nicht als externe Prüflinge auf einer öffentlichen Schule absolvieren. Das hat für sie natürlich den Vorteil, dass sie in der vertrauten Umgebung geprüft werden. Staatlich anerkannte Schulen dürfen im Gegensatz zu staatlich genehmigten Schulen eigene Abschlusszeugnisse für ihre Schüler erstellen. Auf diesen Schulen können die Absolventen alle gängigen Abschlüsse einholen (Abitur, Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss). Auch die erforderlichen Prüfungen dürfen die staatlich anerkannten Privatschulen genau wie die öffentlichen Schulen gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums durchführen.
Staatlich genehmigte Schulen bereiten ihre Schüler hingegen nur auf den Abschluss vor. Die entsprechenden Prüfungen holen die Schüler als externe Prüflinge an einer öffentlichen Schule ein. Schulen, die staatlich genehmigt sind, dürfen ihre Schüler zwar unterrichten, aber keine eigenen Schulabschlüsse ausstellen.
Wer darf eine Schule eröffnen?
Privatschulen sind Schulen, die nicht vom Staat verantwortet werden. Das bedeutet, dass sie freier von staatlichen Vorgaben agieren können. Dadurch haben die Schulen mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung ihres Lehrplans oder der Unterrichtsmethoden. So können sie beispielsweise die Schwerpunkte der Lehrfächer verlagern oder den Schülern mehr Mitbestimmungsrecht am Unterricht geben. Privatschulen werden von freien Trägern geführt. Da sie unter staatlicher Aufsicht stehen, müssen sie ein gewisses Unterrichtsniveau gewährleisten, um existieren zu können. Die Abschlussprüfungen an einer privaten Schule sind nicht schwieriger oder wie oft vermutet wird einfacher als vergleichbare Prüfungen an öffentlichen Schulen. Schüler einer staatlich genehmigten Privatschule absolvieren wie oben erwähnt ja genau die gleiche Prüfung wie die Schüler der öffentlichen Schulen. Es gibt übrigens keine Statistiken, die belegen, dass Kinder einer Waldorf- oder Montessori Schule nicht ausreichend auf den Berufsalltag vorbereitet werden.
Freie Träger, die eine Privatschule stützen, können in Form von Vereinen, Sozialwerken, Personengesellschaften, kirchlichen Organisationen oder auch als Privatpersonen auftreten. Freie Träger finanzieren die Schulen und legen das pädagogische Konzept der Schule fest, außerdem bestimmen sie unter Auflagen der Schulbehörde den Lehrplan und gestalten den Stundenplan.
In Baden- Württemberg sehen die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung so aus:
• Das vergleichbare Lehrziel einer öffentlichen Schule ist erfüllt.
• Der Lehrplan der Schule wurde von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt
• Die entsprechende Privatschule ist seit mindestens drei Jahren in Betrieb
• Der Schüler kann ohne größere Schwierigkeiten von der entsprechenden Schule zu einer öffentlichen Schule wechseln
• Schüler einer öffentlichen Schule können ohne größere Schwierigkeiten zu einer entsprechenden Privatschule wechseln
• Die Versetzungs- sowie Aufnahmebedingungen der Schule entsprechen denen einer vergleichbaren öffentlichen Schule
• Die Schulleitung ist ausreichend qualifiziert, um ihrer Tätigkeit nachzukommen
Wie finanzieren sich Privatschulen?
Lehrer wollen bezahlt und Schulmaterial angeschafft werden: Also werden auch private Schulen vom Staat gefördert. Dies deckt im Schnitt allerdings nur etwa zwei Drittel der anfallenden Kosten. Die restlichen Ausgaben finanzieren Privatschulen über die Schulgelder der Eltern. Die Kosten variieren stark. Sie sind abhängig vom pädagogischen Konzept, Anzahl der Schüler, Ausstattung und den Zusatzangeboten der Schule.
Dass Privatschulen durchschnittlich besser ausgestattet und innovativer als staatliche sind, widerlegen einige Studien. Es ist wohl so: Es gibt gute und schlechte Schulen in freier und in staatlicher Trägerschaft.
www.privatschulberatung.de
www.bildung.de/schule/privatschulen/baden-wuerttemberg
www.private-bildung.com
www.privatschulenportal.de
Autorin: Andrea Reck